Steuer

Photovoltaikanlagen und das Finanzamt Die von Privatpersonen betriebenen Photovoltaikanlagen gelten steuerlich gesehen als Sonderfall. Obwohl der Photovoltaikanlagenbetreiber kein Gewerbe anmelden muss, kann er von unternehmerischen Steuervorteilen profitieren. Für das Finanzamt sind in Deutschland alle Betreiber netzgekoppelter Solarstromanlagen Unternehmer. Jedenfalls gilt dies für die Umsatzsteuer, wenn sie, wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen, den gesamten Solarstrom einspeisen und an ihren Netzbetreiber verkaufen.

» Weiterlesen